Schichtplanung

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Grenzen und Materialien

bei der Schichtplanung

linkEuropäische Richtlinie 2003/88/EU vom 4. November 2003 zu bestimmten Aspekten der Arbeitszeitgestaltung

LV30 LV 30   des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitsfragen (LASI); Juni 2012
Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern: Seite 20

»Wie ist Nacht- und Schichtarbeit zu gestalten?
Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu gestalten (siehe hierzu z. B. BAUA-Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit). Einige wichtige arbeitswissenschaftliche Kriterien zur Schichtplangestaltung sind:
• ungünstige Schichtfolgen vermeiden, Vorwärtswechsel der Schichten (Früh- / Spät- / Nachtschichten),
• Frühschichtbeginn nicht zu früh,
• keine Massierung von Arbeitszeiten; keine Arbeitsperiode von acht oder mehr Arbeitstagen,
• Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge,
• regelmäßig freie Wochenenden,
• keine dauerhafte Nachtschicht,
• Begrenzung der Anzahl aufeinander folgender Nachtschichten, in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachschichten in Folge,
• im Anschluss an die Nachtarbeit eine möglichst lange Ruhephase (möglichst 24 Stunden) anschließen.«

Nacht- und Schichtarbeit: Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) (aus 2006; derzeit in linkÜberarbeitung

linkDurchführung des Arbeitszeitgesetzes Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 (III 2 - 8312)

»Aufgrund der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit:
• kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
• die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge,
• die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht),
• ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,
• Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,
• Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,
• Anpaßung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit,
• kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger Nachtschichten anfallen),
• möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),
• Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern,
• Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,
• Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge, keine geteilten Schichten und rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan


link Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Sinne von § 6 Arbeitszeitgesetz (Nacht- und Schichtarbeit); Internet-Auftritt zu Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeits, Integration und Soziales des Landes NRW):

Aufgrund der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit:

• kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
• die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge und
• die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht).

Arbeitswissenschaftlich empfohlen werden darüber hinaus
• ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,
• Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,
• Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,
• Anpassung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit,
• kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger Nachtschichten anfallen),
• möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),
• Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern
• Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,
• Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge und
• besonders wichtig: rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan

link Broschüren zum Download u.a. Schrift „Schichtarbeit und Nachtarbeit”, Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung. München 1997, Autoren: Peter Knauth, F. Hornberger

linkArbeitswissenschaftliche Kriterien der Schichtplangestaltung; Peter Knauth in: Das flexible Unternehmen

BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund): Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit, ebenso die Broschüre A23.
link In der Broschüre A8, Sczesny, C.: linkGestaltung der Arbeitszeit im Krankenhaus. Zur Umsetzung neuer Nachtarbeitszeitregelungen unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse (5. Auflage. Dortmund: 2007 ISBN: 978-3-88261-564-7), finden wir auf Seite 17:

„Gestaltungsempfehlungen für die Nacht- und Schichtarbeit

[...]

3.   Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende. Trotz der erheblichen Zunahme flexibler Arbeitszeitmodelle in den letzten Jahren hat das Wochenende seine große soziale Bedeutung bisher nicht eingebüßt.

4.    Schichtarbeiter/-innen sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als Tagarbeiter. Die Mehrbelastung durch Arbeit in der Nacht sollte möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden.

5.   Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden, das heißt nach Möglichkeit vorwärts rotieren. Bei einer Vorwärtsrotation (Früh-Spät-Nacht) kann sich der Körper besser anpassen.

6.    Der Frühdienst sollte nicht so früh beginnen. Je früher der Dienst beginnt, desto früher müssen die Mitarbeiter/-innen aufstehen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Der Schlaf verkürzt sich.

7.    Der Nachtdienst sollte möglichst früh enden. Je früher der Schlaf beginnt, desto länger und ungestörter ist er.

8.    Zugunsten individueller Vorlieben sollte möglichst auf starre Anfangszeiten verzichtet werden. So können individuelle Präferenzen berücksichtigt werden.

9.    Die Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag sollte begrenzt werden. Lange Dienste und eine große Anzahl von Diensten in Folge verheißen lange Freizeitblöcke, stellen aber auch eine sehr große Belastung dar. Pausen gehören ebenfalls zur Dienstplanung — auch im Nachtdienst.

10. Dienstpläne sollten vorhersagbar und überschaubar sein. Die Berücksichtigung individueller Wünsche bei der Dienstplanung und die Verbindlichkeit der Dienstpläne machen Arbeitszeit und Freizeit besser planbar.”

In der Broschüre linkGute Stationsorganisation. Ein Leitfaden für Pflegeeinrichtungen BAuA-Praxis, (Stab, BAuA, Hacker), 1. Auflage. Dortmund: 2016. ISBN: 978-3-88261-149-6, 48 Seiten, finden wir auf Seite 26:

„Dienstplangestaltung

Ohne Nacht- und Schichtarbeit funktioniert kein Krankenhaus. Um die gesundheitlichen und sozialen Belastungen für das Pflegeteam möglichst gering zu halten, sollten Sie bei Ihrer Dienstplangestaltung die folgenden Empfehlungen im Blick haben:
• Jeder Schichtzyklus sollte maximal drei aufeinanderfolgende Früh-, Spät- und Nachtschichten haben, das gilt vor allem für die Nachtschichten. Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte so gering wie möglich sein.
• Nach einer Nachtschichtphase sollten mindestens 24 Stunden Freizeit folgen.
• Der Erholungswert von zwei zusammenhängenden freien Tagen - möglichst am Wochenende - ist höher als von zwei freien Tagen in der Woche.
• Nach Möglichkeit immer vorwärts rotierende Schichtsysteme wählen, also Früh-, Spät- und Nachtschicht. Schichtpläne, die gegen den Uhrzeigersinn verlaufen, verstärken Schlafstörungen, erhöhen die Unfallgefahr und machen unzufrieden.
• Die Frühschicht sollte keine ‘Fast-Nachtschicht’ sein, also nicht vor 6.00 beginnen.
Fängt die Schicht um 5.00 Uhr an, klingelt mancher Wecker je nach Anfahrtsweg vielleicht schon um 3.30 Uhr. Ergebnis sind Schlafdefizite, Übermüdung, höhere Beanspruchung und ein höheres Unfall- und Fehlerrisiko.
Die Nachtschicht sollte nicht zu spät enden, da der Tagschlaf nach der Nachtschicht umso länger ist, je früher man ins Bett kommt.
• Ein freier Abend zwischen Montag und Freitag pro Woche ist für jede Pflegekraft empfehlenswert, da Freizeit in den Abendstunden höherwertiger ist als zu anderen Zeiten in der Woche.
• Schichtpläne sollten mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben und vonseiten des Krankenhauses auch eingehalten werden. Nur wenn Schichtpläne vorhersehbar sind, können die Pflegekräfte Privates zuverlässig planen. Das erhöht Arbeitszufriedenheit wie auch Motivation und senkt Fehlzeiten.
• Die Mitarbeiterbeteiligung an der Dienstplangestaltung verbessert die Arbeitsmotivation!
• Wunscharbeitszeiten und gestaffelte Beginnzeiten verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Im Rahmen einer Dienstvereinbarung können Regeln hausübergreifend festgelegt werden, die für Mitarbeiter transparent sind! Welche Rangfolge die beste ist, lässt sich nicht eindeutig entscheiden. Im Zweifelsfall sollten Sie aber Kriterien mit Gesundheitsrelevanz bevorzugen.”

Unfallversicherung: linkIAG Report 2/2019:

Arbeitszeit sicher und gesund gestalten

IAG-report

(auf Seite 19) Atypische Zeiten als Ausnahme von der Regel

Beschäftigte sollten möglichst nur freiwillig zu atypischen Zeiten arbeiten müssen.
Je mehr Personen die Arbeitszeiten am frühen Morgen oder späten Abend, in der Nacht und an Wochenenden flexibel unter sich aufteilen können, desto besser ist dies zu verkraften. Atypische Arbeitszeiten sollten nicht zur Regel werden.

(auf Seite 21) Empfehlungen zur Pausengestaltung und Ruhezeiten

• Pausen in Absprache mit den Vorgesetzten in die Arbeitszeit einplanen, am besten regelmäßig kurze.

• Die eigene Leistungskurve beachten.

• Bewusst entspannen und Zeit zur Erholung nehmen.

• Arbeitsplatz während der Pause möglichst verlassen und Kontakte pflegen.

• Am besten, wenn möglich, sind Pausen bei Tageslicht im Freien.

• Ausgleich zur Tätigkeit schaffen – Bewegung bei Arbeiten im Sitzen, Ausruhen bei körperlich anspruchsvollen Aufgaben.

• Die Pausen von Kolleginnen und Kollegen respektieren und sich gegenseitig unterstützen.

(auf Seite 25) Empfehlungen zur Gestaltung von Schichtarbeit

Wo Nacht- und Schichtarbeit unverzichtbar sind, lassen sich gesundheitliche Risiken durch eine gute Organisation reduzieren:

• Schichtabfolge immer vorwärts rotierend.

• Chronische Müdigkeit bedingt durch rückwärts aufeinanderfolgende Schichten vermeiden.

• Kurze Schichtwechsel. Insbesondere nicht mehr als zwei bis drei Nachtschichten aufeinander folgen lassen.

• Dauernachtschicht und Wochenendarbeit vermeiden.

• Freizeiten im Block, nicht als einzelne Tage gewähren.

• Vorhersehbare und überschaubare Schichtplanung sicherstellen und kurzfristige Veränderungen vermeiden.

• Dauer der Schichten acht Stunden nicht überschreiten lassen.

• Mindestens 48 arbeitsfreie Stunden nach einem Schichtblock oder einer Nachtschichtphase einräumen.

• Beginn der Frühschicht einschließlich Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte nicht vor 6 Uhr. Die Spätschicht sollte nicht nach 22 Uhr enden.

• Biologische Desynchronisation, beispielsweise durch Licht, geringhalten.

• Berücksichtigung des individuellen Chronotyps. So gibt es Morgentypen (sog. »Lerchen«), Abendtypen (sog. »Eulen«) und Mischtypen.

• Teilhabe am sozialen Leben bestmöglich gewährleisten.


Unfallversicherung: linkDGUV Report 1/2012:

Schichtarbeit - Rechtslage, gesundheitliche Risiken und Präventionsmöglichkeiten

DGUV 1/2012 (auf Seite 134)

„Zwingend ausgeschlossen sind Schichtfolgen, bei denen die vorgegebenen Ruhezeiten nicht eingehalten werden (können) — die Schichtfolge ‘Nacht-Früh’ ist also nicht zulässig.
Bei den Schichtfolgen ‘Spät-Früh’ sowie ‘Nacht-Spät’ kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an — generell gelten diese Schichtfolgen zumindest als ungünstig.
Folgende Gestaltungsmerkmale sollten im Allgemeinen beachtet werden:

1.   Es sollte nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Nachtschichten geben.

2.   Wenn Rotation, dann sollten Schichten vorwärts rotieren.

3.   Es sollten nicht mehr als fünf Schichten aufeinander folgen, um eine Massierung der Arbeitszeit zu vermeiden.

4.    Die Freizeiten sollten im Block genommen werden, nicht als einzelne Tage.

5.   Die Ruhezeiten zwischen zwei Schichten sollten ausreichend sein (mindestens elf Stunden).”

Berufsgenossenschaft Hamburg: linkForumsbericht Dr. Heike Scharborski:

Schichtarbeit gesundheitsfördernd gestalten

„Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen an die Gestaltung von Schichtarbeit sind daher [...]
• Freiwilligkeit bei der Schichtwahl ist günstiger, da derjenige, der selbst den Schichttyp wählt, ihn in der Regel besser „verträgt”
• klar definierte Pausen und ausgewiesene Pausenräume auch in der Nacht; Möglichkeit schaffen, warm zu essen beziehungsweise sich Essen aufzuwärmen und dieses in Gemeinschaft einzunehmen [...]
• Personen über 50 Jahren sollten wegen der verlängerten Regenerationszeiten nicht im Nachtdienst eingesetzt werden, bei Schichtarbeit muss auf ausreichende Erholungszeiten zwischen den Diensten geachtet werden
• Beteiligung der Mitarbeiter bei der Gestaltung von Dienstplänen und der Veränderung von Arbeitszeitmodellen”


link linkSchwarzes Brett: Feng Shui für den Schichtplan
(aus der ver.di-Fachbereichszeitung linkdrei)


GAWO - Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e.V.):
linkEmpfehlungen zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit und Empfehlungen zur Gestaltung von flexiblen Arbeitszeiten.

  ⊗ Schicht­plan-Fibel extra
Dienst­planung und Freizeit mit der Schicht­plan-Fibel

gelb11. – 13.09.2024 in Niedersachsen | Biz Walsrode
Wie die Beschäftigten vor Übergriffen auf die Freizeit geschützt werden können
Die Bedeutung von Freizeit nimmt zu. Für die Kolleginnen und Kollegen genauso wie auch für deren Ar­beit­ge­ber. Für eine verlässliche Lebensplanung braucht es Schichtpläne, die – rechtzeitig angeordnet – die vertraglichen Ansprüche und die Wünsche widerspiegeln. Die Wirklichkeit aber sieht anders aus: Die eingeplanten Pau­sen werden je nach Ar­beitsanfall verschoben oder widerrufen; das Schichtende verrutscht früher oder später; alle paar Tage folgen neue Angebote für Planänderungen und Schichtwechsel.
Anhand kleiner Fallbeispiele untersuchen wir, wie die betriebliche In­ter­es­sen­ver­tre­tung die Kolleginnen und Kollegen vor Übergriffen auf ihre Freizeit schützen kann. Und wir diskutieren, inwiefern ´intelligente Ausfallkonzepte´ ent- oder belasten.
 ⊗ Verbindlichkeit der Schichtpläne: Für Ar­beit­ge­ber, die betriebliche In­ter­es­sen­ver­tre­tung, die Beschäftigten
 ⊗ Planergänzungen: Mehrarbeit und Überstunden
 ⊗ Planänderungen: Schichtwechsel, Ar­beit an planfreien Tagen
 ⊗ Ankündigungsfristen, Zeit- und Gruppendruck
 ⊗ Gesundheitliche und soziale Folgen der Übergriffe
 ⊗ Erhöhte Schutzwirkung durch betriebliche Ver­ein­ba­rungen
 ⊗ Zwangsmaßnahmen gegen ge­setz- und vertragswidrige Übergriffe
   Referent: Tobias Michel


  ⊗ Schicht­plan-Fibel extra
Pau­sen als Hebel zur Entlastung

gruen 28. – 30.10.2024 in Hessen | Biz Gladenbach
Pau­sen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pau­sen im Tagesabauf eingeschoben, wenn das Ar­beitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pau­sen. Deshalb empfielt die Ar­beitswissenschaft Ar­beit­ge­bern, geregelte Pau­sen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die In­ter­es­sen­ver­tre­tung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pau­sen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pau­senregeln durchzusetzen.
 ⊗ Gesetzliche Pflichten der Ar­beit­ge­ber
 ⊗ Ar­beitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
 ⊗ Lage und Länge der Pau­sen
 ⊗ Pau­senräume als soziale Kristallisationspunkte
 ⊗ Bezahlte Pau­sen, Pau­sen als Ar­beits­zeit
 ⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Ar­beit­ge­bers
 ⊗ Mit­be­stim­mung der Pau­sen in den einzelnen Dienstplänen
   Referent: Tobias Michel


❍ Schicht­plan-Fibel extra – Bildungstage 2024
Konferenz zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung in die betriebliche Schicht­planung
gruen 16. – 18.12.2024 Bielefeld | Biz Das Bunte Haus
Wir ordnen jüngste praxisrelevante Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte Ihren betrieblichen Alltagssituationen zu. Die grobe Analyse des betrieblichen Alltags im Licht der entsprechenden Urteile führt unweigerlich zu konkreten Handlungsoptionen der In­ter­es­sen­ver­tre­tung. So entsteht eine beachtliche Sammlung alltagstauglicher Lösungsvorschläge rund um Regelungsgegenstände der Ar­beits­zeit, welche die Durchsetzung geltender Bestimmungen wesentlich erleichtert.
 ⊗ Überblick: Ar­beits­zeitverteilung zum Schutz vor Überlastung
 ⊗ Gesundheitsschutz und Entlastung
 ⊗ Teilzeit entlasten, ohne andere zu belasten
 ⊗ Mitbestimmen als Daueraufgabe
 ⊗ Aktuelle Rechtsprechung
 ⊗ Betriebliche In­ter­es­sen­ver­tre­tung außerhalb der Ar­beits­zeit
 ⊗ Handlungsmöglichkeiten der In­ter­es­sen­ver­tre­tung
   Referent: Tobias Michel


Zielmarken

Die Gewerkschaft ver.di handelt in Tarifverträgen zur Arbeitszeit Kompromisse aus. Diese Formulierungen werden oft missverstanden als Indizien für Zumutbarkeit oder Angemessenheit. Ihre Tarifpolitische Grundsatzabteilung hat darum Anstöße zur Arbeitszeit formuliert. Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen sollen sie umsetzen. So auch zu -

Schichtarbeit
•  Schichtarbeit vermeiden hat Vorrang. Schicht- und Nachtarbeit muss wegen ihrer gesundheitsschädlichen Auswirkungen die Ausnahme bleiben.
Hinweis: Im Interesse der Beschäftigtengruppen, die nicht bereits durch besondere Regelungen geschützt sind, sollte immer geprüft werden, inwieweit Schicht- und Nachtarbeit vermieden werden kann.
•  Schichtarbeit ist nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in Kombination mit zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen in Abhängigkeit von den Anforderungsprofilen der jeweiligen Tätigkeit auszurichten (siehe auch nachfolgende konkretere Gestaltungsbeispiele).
•  Die Arbeitsorganisation ist so zu gestalten, dass weniger Betroffene in Nachtschicht arbeiten müssen (Grundlage Arbeitsschutzgesetz).
•  Nachtarbeit ist die Arbeit von … bis ... Uhr.
Hinweis: Die gesetzliche Regelung (23 bis 6 Uhr) sollte dabei zu Gunsten der Beschäftigten großzügiger ausgelegt werden. Jede Arbeit in den späten Abendstunden oder nachts entzieht den Beschäftigten soziale Zeiten oder Ruhezeiten.
•  Schichtarbeit ist so zu gestalten, dass ein bis zwei hintereinander liegende Nachtschichten, maximal drei Nachtschichten in Folge geplant sind.
Hinweis: Einzelne stattfindende Nachtschichten sind der Gesundheit zuträglicher, da sich Schlafdefizite kaum entwickeln können.
•  Einer Nachtschichtphase sollten möglichst lange Ruhephasen folgen, mindestens 24 Stunden, besser jedoch zwei Tage.
Hinweis: Der Organismus braucht diese Zeit, um sich nach den Strapazen der Nachtarbeit vollständig zu regenerieren.
•  Die Nachtschicht auf 5 bis 6 Stunden täglich bei vollem Lohnausgleich zu verkürzen, trägt dazu bei, Überanstrengung zu verringern und Erholungszeit auszudehnen.
•  Schichtpläne sind der Gesundheit zuträglich zu gestalten. Der Schichtwechsel sollte vorwärts rollieren: Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht – frei – Frühschicht.
Hinweis: Diese Gestaltung entspricht dem natürlichen Rhythmus des Körpers. Der Tag wird verlängert. Die freie Zeit zwischen den Schichten bei Schichtwechsel verlängert sich.
•  Schichtpläne sollten eine verkürzte Zyklusdauer abbilden. Ein schneller Wechsel, auch bei Früh- und Spätschicht ist sinnvoll (z. B. 2 Früh – 2 Spät – 3 Nacht – frei oder 2 Früh – 2 Spät – 2 Nacht – frei).
Hinweis: Die Anzahl der Frühschichten sollte ebenfalls drei in Folge nicht überschreiten, da der Schlaf vor Frühschichten meist recht kurz ist und dadurch auch zu Schlafdefiziten beitragen kann. Diese Defizite hängen nicht mit mangelnder Bereitschaft der Betroffenen zusammen, früher schlafen zu gehen, sondern mit individuellen Zeiträumen, in denen es schwerer oder leichter fällt, einzuschlafen.
•  Bei kontinuierlicher Schichtarbeit ist den Beschäftigten möglichst oft ein freies Wochenende mit zwei zusammenhängenden freien Tagen zu ermöglichen. Fällt ein freier Tag auf das Wochenende, sollte dieser mit einem weiteren freien Tag verknüpft werde, z. B. Freitag bis Sonntag, Freitag und Samstag, Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag.
Hinweis: Damit kann die Isolation von familiärer bzw. sozialer Umgebung vermieden werden.
•  In der Zeit von Montag bis Freitag ist mindestens ein freier Abend zu gewährleisten, um gemeinsame Zeit mit Freunden und Familie verbringen zu können.
•  Schichtarbeiter/innen sollten kürzer arbeiten als Beschäftigte in Normalschichten (mit Lohnausgleich oder z. B. durch Umwandlung der Zuschläge in Freischichten). Zwischen zwei Schichten sollte eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden (Ausnahmeregelung des ArbZG von 10 Stunden sollte vermieden werden) liegen.
Hinweis: Eine Massierung von Arbeitszeit sowohl täglich als auch wöchentlich führt zu überdurchschnittlicher Ermüdung.
•  Beschäftigte im Schichtdienst haben ab dem vollendeten …(55) Lebensjahr aufgrund ihres erhöhten Regenerationsbedarfes Anspruch auf … Entlastungstage pro Monat//Quartal/Jahr.
Hinweis: Im Demografie-TV von ver.di und VHH ist eine Staffelung im Alter und konkreten Freistellungszeiträume geregelt. Bei Regelungen, die nur einzelne Beschäftigten erfassen, ist eine konkrete Begründung festzuhalten, damit der sachliche Grund (AGG) erkennbar wird.
•  Überstunden sollten besonders in der Nachtarbeit eine absolute Ausnahme sein. Sie können zu überforderung und überbeanspruchung führen.
•  Eine Verschiebung des Beginns der Schichtzeiten von 06:00,14:00 und 22:00 Uhr auf 08:00, 16:00 und 24:00 Uhr kann zu physiologischen und sozialen Vorteilen führen.
Hinweis: Jede Schicht erlaubt eine Mahlzeit im Familienkreis, für Früh- und Spätdienst werden bessere Voraussetzungen geschaffen, Schlaf zu finden, Störungen mit Schlafrhythmen anderer Familienmitglieder werden gemindert. Der spätere Beginn der Nachtschicht ist günstiger, da das physiologische Leistungstief (zwischen 2 und 4 Uhr) in der ersten Schichthälfte liegt und dadurch die Leistungsfähigkeit nicht schon durch übermäßige Ermüdung aufgrund bereits getaner Arbeit herabgesetzt ist. Der Abend kann noch mit der Familie verbracht werden und am Morgen die Einschlafphase zu einer Zeit erfolgen, in der Familienmitglieder oder Nachbarn das Haus bereits verlassen haben.
•  Schichtpläne könnten flexible Beginn- und Endzeiten erhalten. Damit könnten unterschiedliche Belastbarkeit der Beschäftigten, ihr eigener Typ („Lerche“ oder „Eule“) und individuelle Zeitanforderungen (öffnungszeiten der Kindereinrichtung, Anfahrtswege, Pflegeaufgaben) berücksichtigt werden.
•  Eine Reduzierung von Grenzwerten für gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe bzw. störende und schädliche Umgebungseinflüsse (z. B. Lärm, Kälte, Hitze) sollte über das arbeitswissenschaftlich festgelegte Maß hinaus erreicht werden. Angesichts der Zunahme von Stressoren und der damit verbundenen Beanspruchung, sind in dem Bereich tätige Menschen besonders anfällig, da das Immunsystem bereits angekratzt ist. Dies gilt im Besonderen in Bereichen, in denen Mehrarbeit geleistet wird. Ist dies nicht möglich, sollte die Arbeitszeit mit Lohnausgleich reduziert werden.
•  Die Gestaltung bzw. die Veränderung von Schichtarbeit und Schichtplänen ist in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu entwickeln und vor einer dauerhaften Umsetzung in einem befristeten Zeitraum zu erproben und nachzusteuern.



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